Assistenz beim Wohnen (ABW)
Mit der Assistenz beim Wohnen soll den Betreffenden eine niedrig schwellige Maßnahme angeboten werden, die zur Stabilität in allen Bereichen der eigenständigen Lebensführung führen soll und somit ein Abgleiten in Besondere Wohnformen oder längere Klinikaufenthalte verhindert oder zumindest verzögert.
Klient:innen dieser Betreuungsmaßnahme leben in selbst angemieteten Wohnungen und gehen je nach Möglichkeit und Fähigkeit einer Arbeit oder Tagesstruktur nach.
Die Assistenzleistungen können sowohl als Beratungsgespräche in der Wohnung aber auch als begleitende Maßnahme (Behördengänge, Besuche zu Ärzt:innen,...) außerhalb der Wohnung stattfinden.
Unser Ziel ist es, für die Klient:innen gemeinde- und wirklichkeitsnähere Bedingungen zu schaffen, indem wir selbstständiges Wohnen und eigenständige Haushaltsführung auf der Grundlage größtmöglicher Sicherheit fördern und gewährleisten.
Während der Assistenzleitungen können die Klient:innen
- wieder zu sich selbst finden
- den persönlichen Wohn- und Lebensraum aktiv gestalten
- die eigene Zeit (Arbeitszeit/Freizeit) gestalten
- am gesellschaftlichen Leben teilhaben
Die Assistenz beim Wohnen kann von Menschen mit seelischen Behinderungen in Anspruch genommen werden,
... die mindestens 18 Jahre alt sind
... die auch während dieser Maßnahme als Privatperson auftreten, das heißt, die frei gewählte Wohnung selbst mieten und die laufenden Unterhalts- und Lebenshaltungskosten selbständig bestreiten
... die einer Assistenz beim Wohnen bedürfen und durch psychosoziale Stabilisierung in die Lage versetzt werden können, eine selbständige Aufnahme von Freizeitaktivitäten, Wohnen, Arbeit etc. einzuleiten
... die zu einer weitgehend selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung motiviert sind und Bereitschaft zur Kooperation mit unseren Mitarbeitenden mitbringen
... die motiviert sind, die Begleitung und Hilfestellung auch über einen längeren Zeitraum anzunehmen.